ESG-Berichtspflicht, bin ich betroffen?
Individuelle Prüfung der Berichtspflichten nach CSRD und NaBeG
Im Einsatz
Arbeit. Erledigt.
Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG/NaBeG) gelten für immer mehr Unternehmen Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit. Der Ratgeber klärt, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen betroffen ist.
Basierend auf Unternehmensgröße, Rechtsform und Branche wird individuell ermittelt, welche Anforderungen gelten, von der vollständigen CSRD-Berichtspflicht über den vereinfachten VSME-Standard bis hin zur Nicht-Betroffenheit.
Welche Faktoren werden berücksichtigt?
Der Ratgeber prüft die relevanten Kriterien, die über Art und Umfang der Berichtspflicht entscheiden.
Was Unternehmen erhalten.
Eine klare Aussage zur eigenen Betroffenheit und, falls relevant, Informationen zum anwendbaren Berichtsstandard, den Fristen und den nächsten Schritten.
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